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Gestaltung am Tablet

Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Personen, welche durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft verbunden sind. Des Weiteren behandelt es auch Vertretungsfunktionen außerhalb einer Verwandtschaft, Pflegschaft und Betreuung.

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 Hierzu gehören:​

​Trennung und Trennungsfolgen

Unterhaltsrecht

  • Kindesunterhalt

  • Ehegattenunterhalt (Familienunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)

  • Unterhalt für die Mutter/ den Vater eines nichtehelichen Kindes

  • Elternunterhalt

  • Sonstiger Verwandtschaftsunterhalt

Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat

Eheliches Güterrecht

  • Gütergemeinschaft

  • Gütertrennung

  • Schulden aus der Ehe

  • Vermögensauseinandersetzung

  • Versorgungsausgleich

  • Zugewinngemeinschaft (insbesondere Zugewinnausgleich)

Partnerschaften

  • Nichteheliche Lebenspartnerschaft

  • Eingetragene Lebenspartnerschaften/ Verheiratete Lebenspartner

Kinder

  • Umgangsrecht/ Besuchsrecht

  • Elterliche Sorge

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Vaterschaftsanerkennung

  • Vaterschaftsanfechtung

Vertragsgestaltung

  • Ehevertrag

  • Trennungsvereinbarung

  • Scheidungsfolgenvereinbarung

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