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Im Vordergrund steht hier die Vertretung von Patienten/Patientinnen bei ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungsfehlern einschließlich fehlerhafter Aufklärung. Auch bei Geltendmachung von Schadensersatz wie z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Mehrkosten für behindertengerechten Wohnbedarf u.ä. werden wir sie kompetent beraten.
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Das gilt auch für die Abwehr gegen ungerechtfertigte Ansprüche wegen angeblicher ärztlicher/zahnärztlicher Behandlungsfehler, bzw. angeblich fehlender oder fehlerhafter Aufklärung des Arztes/ Zahnarztes.
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