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Im Vordergrund steht hier die Vertretung von Patienten/Patientinnen bei ärztlichen oder zahnärztlichen Behandlungsfehlern einschließlich fehlerhafter Aufklärung. Auch bei Geltendmachung von Schadensersatz wie z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Mehrkosten für behindertengerechten Wohnbedarf u.ä. werden wir sie kompetent beraten.
Das gilt auch für die Abwehr gegen ungerechtfertigte Ansprüche wegen angeblicher ärztlicher/zahnärztlicher Behandlungsfehler, bzw. angeblich fehlender oder fehlerhafter Aufklärung des Arztes/ Zahnarztes.
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